
|

Fachinfos und Fachartikel

ZUFRIEDENE MIENEN
Faßbierausschank aus der Sicht von Faßbierqualität,
Betriebssicherheit, Betriebshygiene und Wirtschaftlichkeit

Aus den Bierkneipen für Vieltrinker der vergangene Jahre werden heute immer mehr
Kommunikationszentren für Wenig- aber Genußtrinker. Das Ergebnis daraus ist der
Faßbierrückgang von ca. 25 Prozent auf jetzt unter 20 Prozent in Deutschland in den
letzten 10 Jahren. Der Faßbieranteil lag in Deutschland 1999 bei 19,3 Prozent bei
einem Bierausstoß von 112539 Mio. hl. Die Gründe für den Rückgang sind
vielfältig wie z.B. die immer größer werdende Sortenvielfalt, der
Verdrängungswettbewerb unter den Getränken, die Absenkung der Promillegrenze, oder die
oft genannten zu hohen Bierpreise. Aber wie kann man den trendmäßig weiter
zurückgehenden Faßbieranteil stoppen oder gar den Faßbieranteil wieder steigern?
Es geht nur über eine Summe von Maßnahmen, über die man nicht nur sprechen darf,
sondern die auch umgesetzt werden müssen.
mehr ...
|
KUNDENINFORMATION
CE Papiere statt Prüfbuch für Getränkebehälter

Druckgeräterichtlinie:
Ziel ist Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften, anwendbar seit 29.11.1999,
Pflicht ab 29.Mai 2002. Dann ist kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.

Fünf Aussagen zur CE-Kennzeichnung:
1. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in
den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt.
(Sonst: Bussgeld, oft mehrere tausend Euro)

2. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Sicherheitsforderungen
wie diese in den Richtlinien genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf
technische Normen verwiesen), eingehalten werden.

3. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass alle anzuwendenden Richtlinien beachtet
werden. Bei Übergangsfristen etc. ist deshalb die Konformitätserklärung das wirklich
aussagefähige Papier dazu - welches leider (fast) nur in der Maschinenrichtlinie als zu
jedem Produkt mitzuliefern genannt wird.

4. Achtung: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des
Herstellers !

5. Eine missbräuchliche Verwendung des CE-Zeichens, z.B. bei ungenügender
Sicherheit, kann behördliche Konsequenzen zur Folge haben.
|
ERLAUBTE LASTEN
Kleine Ergonomische Datensammlung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz)

|
|
Grenzbereiche* für das
Heben und Tragen von Lasten (Massen)
|
|
|
Personen
|
Häufiges Heben und Tragen
unter mittleren Arbeitsbedingungen
|
Häufiges Heben und Tragen
unter günstigen Arbeitsbedingungen
|
| Männer |
18 bis 25 kg |
0 bis 50 kg |
| Frauen |
8 bis 10 kg |
13 bis 15 kg |
schwangere Frauen** |
5 kg |
10 kg |
|