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Fachinfos und Fachartikel

ZUFRIEDENE MIENEN
Faßbierausschank aus der Sicht von Faßbierqualität, Betriebssicherheit,
Betriebshygiene und Wirtschaftlichkeit


Aus den Bierkneipen für Vieltrinker der vergangene Jahre werden heute immer mehr Kommunikationszentren für Wenig- aber Genußtrinker. Das Ergebnis daraus ist der Faßbierrückgang von ca. 25 Prozent auf jetzt unter 20 Prozent in Deutschland in den letzten 10 Jahren. Der Faßbieranteil lag in Deutschland 1999 bei 19,3 Prozent bei einem Bierausstoß von 112539 Mio. hl. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig wie z.B. die immer größer werdende Sortenvielfalt, der Verdrängungswettbewerb unter den Getränken, die Absenkung der Promillegrenze, oder die oft genannten zu hohen Bierpreise. Aber wie kann man den trendmäßig weiter zurückgehenden Faßbieranteil stoppen oder gar den Faßbieranteil wieder steigern?
Es geht nur über eine Summe von Maßnahmen, über die man nicht nur sprechen darf, sondern
die auch umgesetzt werden müssen.     mehr ...

KUNDENINFORMATION
CE Papiere statt Prüfbuch für Getränkebehälter

Druckgeräterichtlinie:
Ziel ist Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften, anwendbar seit 29.11.1999,
Pflicht ab 29.Mai 2002. Dann ist kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.

Fünf Aussagen zur CE-Kennzeichnung:
1. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in
    den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt.
    (Sonst: Bussgeld, oft mehrere tausend Euro)

2. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Sicherheitsforderungen
    wie diese in den Richtlinien genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf
    technische Normen verwiesen), eingehalten werden.

3. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass alle anzuwendenden Richtlinien beachtet
    werden. Bei Übergangsfristen etc. ist deshalb die Konformitätserklärung das wirklich
    aussagefähige Papier dazu - welches leider (fast) nur in der Maschinenrichtlinie als zu
    jedem Produkt mitzuliefern genannt wird.

4. Achtung: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des
    Herstellers !

5. Eine missbräuchliche Verwendung des CE-Zeichens, z.B. bei ungenügender
    Sicherheit, kann behördliche Konsequenzen zur Folge haben.

ERLAUBTE LASTEN
Kleine Ergonomische Datensammlung   (Bundesanstalt für Arbeitsschutz)

Grenzbereiche* für das
Heben und Tragen von Lasten (Massen)
Personen Häufiges Heben und Tragen unter mittleren Arbeitsbedingungen Häufiges Heben und Tragen
unter günstigen Arbeitsbedingungen
Männer 18 bis 25 kg 0 bis 50 kg
Frauen 8 bis 10 kg 13 bis 15 kg
schwangere
Frauen**
5 kg 10 kg


* Die Bereiche sind durch mittlere und große körperliche Leistungsfähigkeiten
  der Personen begrenzt.

** siehe Mutterschutzgesetz
 
häufig = 10 bis 15 % der Schichtzeit
gelegentlich < 5 % der Schichtzeit

günstige Arbeitsbedingungen: geringe Allgemeinbelastung am Arbeitsplatz
durch Arbeitsaufgabe und Umgebungsfaktoren.

mittlere Arbeitsbedingungen: mittlere Allgemeinbelastung am Arbeitsplatz
durch Arbeitsaufgabe und Umgebungsfaktoren.